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Sicherheitsbestimmungen
Der Marsch führt zum Teil durch ein Naturschutzgebiet zur Brutzeit zahlreicher seltener und Artgeschützter Vögel.
Für den Marsch besitzt der Veranstalter eine Sondererlaubnis zur Nutzung dieses Gebietes als Wanderstrecke.
Alle Bestimmungen des Naturschutzes sind deshalb einzuhalten!
- Das Verlassen der Wege und das Rauchen auf der Strecke im Naturschutzgebiet ist verboten!
- Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu führen!
- Für Abfall sind öffentliche Papierkörbe zu verwenden!
- Die Teilnehmer haben sich an die ausgewiesenen Marsch- und Wanderwege zu halten! Andere Wege sind durch Sanitätsfahrzeuge nicht befahrbar und verletzte oder ausgefallene Teilnehmer können so unter Umständen nicht transportiert werden.
Vor Antritt der Marschstrecke hat jeder Teilnehmer eine Erklärung zu unterzeichnen und damit diese Sicherheitsbestimmungen anzuerkennen. Änderungen vorbehalten.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung:












